Christkindltram – der besondere Weihnachtsservice der Münchner Verkehrsbetriebe

Normalerweise ist der Konsum von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt. Dies wird damit begründet, dass Gefahren und Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen vorgebeugt werden sollen. Dieses Verbot wurde bereits in Berlin durchgesetzt und griff auf die Münchner Verkehrsgesellschaft 2009 über. Davon blieb die Trambahn in München selbstverständlich auch nicht verschont. Nichtsdestotrotz gibt es einige Sonderfahrten, bei denen bislang ein Auge zugedrückt wird – nämlich bei der Christkindl-Tram. Fairerweise muss gesagt werden, dass die Christkindl-Tram kein gewöhnliches öffentliches Verkehrsmittel darstellt, sondern eine Art mobile Weihnachtsbahn ist. Während der Fahrt werden bei weihnachtlicher Musik in einem schön geschmückten Tramwagen, fleißig Glühwein getrunken und süße Leckereien verzehrt – ganz legal und ohne Strafverfolgung.

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